Lexikon
Abgeltungssteuer/Quellsteuer
Die Abgeltungssteuer bedeutet, dass alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert werden.
Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer zukünftig abgegolten und muss dann nicht mehr in der Einkommensteuer angegeben werden.
Das Abzugssystem umfasst auch den Solidarittszuschlag und den Einbehalt der Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer tritt am 01.01.2009 in Kraft.

